Jahrzehntelange Erfahrung in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechtes ermöglicht es mir, Ihnen Wege aufzuzeigen, die alle Aspekte des Problems berücksichtigen und so zu einer befriedigenden Lösung führen.

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Eine Spezialisierung auf einen schmalen Nischenbereich entspricht nicht meiner Auffassung von einer Betreuung, die auch über den Tellerrand hinaus blickt. Nur wer das Ganze im Auge hat, kann auch umfassend beraten. Die langjährige Erfahrung in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechtes ermöglicht es mir, Ihnen Wege aufzuzeigen, die alle Aspekte berücksichtigen und so zu einer befriedigenden Lösung führen.

Hiezu gehört auch die Beratung in Fragen des Erbrechtes, die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und die korrekte Errichtung von letztwilligen Verfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

In Zivilprozessen ist Gerichtserfahrung des Anwaltes oft der entscheidende Faktor für einen positiven Ausgang des Verfahrens. Durch die Vertretung sowohl von Privatpersonen, als auch von namhaften Großunternehmen in umfangreichen und komplexen Zivilverfahren durch alle Instanzen bin ich bestens qualifiziert, auch Ihren Standpunkt vor Gericht durchzusetzen.


Ich biete Beratung und Vertretung auf folgenden Rechtsgebieten:


  • Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen
  • Geltendmachung von Schadenersatz
  • Regelung von Unfallfolgen
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Erbrecht einschließlich Abwicklung von Verlassenschaften
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Allgemeine Beratung und Vertretung vor Behörden und Gerichten in allen damit zusammenhängenden Fällen

Kanzlei 
Dr. Heinrich Rösch

Spiegelgasse 10/6
1010 Wien


(0)513 39 55
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