Jahrzehntelange Erfahrung in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechtes ermöglicht es mir, Ihnen Wege aufzuzeigen, die alle Aspekte des Problems berücksichtigen und so zu einer befriedigenden Lösung führen.
ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Eine Spezialisierung auf einen schmalen Nischenbereich entspricht nicht meiner Auffassung von einer Betreuung, die auch über den Tellerrand hinaus blickt. Nur wer das Ganze im Auge hat, kann auch umfassend beraten. Die langjährige Erfahrung in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechtes ermöglicht es mir, Ihnen Wege aufzuzeigen, die alle Aspekte berücksichtigen und so zu einer befriedigenden Lösung führen.
Hiezu gehört auch die Beratung in Fragen des Erbrechtes, die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und die korrekte Errichtung von letztwilligen Verfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
In Zivilprozessen ist Gerichtserfahrung des Anwaltes oft der entscheidende Faktor für einen positiven Ausgang des Verfahrens. Durch die Vertretung sowohl von Privatpersonen, als auch von namhaften Großunternehmen in umfangreichen und komplexen Zivilverfahren durch alle Instanzen bin ich bestens qualifiziert, auch Ihren Standpunkt vor Gericht durchzusetzen.
Ich biete Beratung und Vertretung auf folgenden Rechtsgebieten:
Kanzlei
Dr. Heinrich Rösch
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1010 Wien
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